Pättkesfahrer unterwegs

Termine 2026

  • Do., 02.04. - 14:00 Uhr - Alte Post - Kirschblüte Bockum Hövel - Am Brüggenkamp und Wemhof - Schloss Ermelinghof
  • Do., 07.05. - 14:00 Uhr - Alte Post - Stadtbesichtigung Sendenhorst mit Christian Hölscher
  • Do., 02.06. - 14:00 Uhr - Alte Post - Feiertag Froleichnam - Cafe 9, Westfalenstraße 332, MS-Hiltrup
  • Do., 02.07. - 14:00 Uhr - Alte Post - Besichtigung Rosengärtnerei Kronshage, Drensteinfurt
  • Do., 06.08. - 14:00 Uhr - Alte Post - Besichtigung Feuerwehr, Drensteinfurt
  • Do., 03.09. - 14:00 Uhr - Alte Post - Besichtigung Heimathaus, Herbern
  • Do., 01.10. - 14:00 Uhr - Alte Post - Fahrt nach Davensberg - Café Eickholt

Immer eine Woche vorher sind die nötigen Informationen unserer Internetseite sowie der Tagespresse zu entnehmen.

Pättkesfarten von April bis Oktober

Von April bis Oktober treffen sich die Pättkesfahrer jeweils am 1. Donnerstag im Monat ab 14:00 Uhr an der Alten Post. Von hier aus starten sie ihre Pättkestour rund um Stewwert und Umgebung. In einem normalen Tempo, so dass jeder mitkommt, werden ca. 15 bis 30 km geradelt. Alle Kilometerangaben umfassen die gesamte Strecke, also Hin- und Rückweg. Schlechtes Wetter sollte kein Hindernis sein, um zu Hause zu bleiben. Als Zwischenstop wird eine Pause mit Kaffee und Kuchen an verschiedenen Orten eingelegt. Pättkesfahrer, die ausgesundheitlichen Gründen nicht an der Tour teilnehmen können, aber trotzdem beim gemütlichen geselligen Miteinander dabei sein möchten, können direkt zum vereinbarten Treffpunkt des Ortes fahren.

Das Veranstaltungsteam besteht aus

WhatsApp Gruppe - Pättkestour Heimatverein Drensteinfurt

Heimatverein Drensteinfurt lädt ein: Für alle Radfahrbegeisterten haben wir eine WhatsApp-Gruppe gegründet! 🚴‍♂️🚴‍♀️ Schließt euch unserer Gruppe "Pättkestouren Heimatverein" an, um immer auf dem Laufenden zu bleiben und keine Tour zu verpassen. Folgt diesem gertyroy@gmail.com, um beizutreten!

Hinweis zur WhatsApp Gruppe

Verschiedene Grüße (zu Feiertagen, Geburtstagen), weitergeleitete Scherze, kurze Videos und Kleinanzeigen sind hier nicht erlaubt. Dies ist eine Pättkesgruppe, deren Ziel es ist, wesentliche Informationen zur Pättkestour über WhatsApp bereitzustellen. Fotos, Berichte von der Pättkestour dürfen eingestellt werden!

Rechte und Pflichten - ab 16 Radfahrern

Die Straßenverkehrsordnung hält für Fahrradgruppen einige Sonderregelungen bereit. Grundsätzlich gelten Radfahrende als Verband, wenn die Gruppe aus mindestens 16 Personen besteht (§ 27 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung). Dann greifen besondere Vorschriften:

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Straßenüberquerungen an der Ampel:

Fahren die ersten Radfahrer bei Grün los, muss der Rest der Gruppe folgen. Anhalten ist auch dann verboten, wenn die Ampel zwischendurch auf Rot schaltet.

Abbiegen:

Biegt der Erste der Gruppe unter Beachtung der Verkehrslage auf eine Vorfahrtsstraße ein, müssen die anderen Mitglieder folgen, auch wenn ein Fahrzeug kommt, dass eigentlich Vorfahrt hätte. Dies muss warten, bis die komplette Gruppe eingebogen ist. Die Gruppe ist sinnbildlich als ein gesamtes Fahrzeug zu betrachten. Demnach sollten alle Teilnehmer des Verbandes besondere Vorsicht walten lassen und lieber einmal zu viel schauen und gegeben falls anhalten, rät die Polizei Gütersloh. Missachten andere Verkehrsteilnehmer die gesonderten Regelungen bei Gruppenfahrten und unterbrechen den geschlossenen Verband in seiner Bewegung, müssen sie mit einem Verwarngeld rechnen.

Mit Führung:

Doch Kolonnen haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. So muss ein Gruppenmitglied den Verband führen. Diese Person sorgt dafür, dass sich der Verband an die allgemeinen Verkehrsregeln und die Sonderregelungen hält: Die Kommunikation sollte per Handzeichen erfolgen. Radfahrende, die in einem Verband fahren, dürfen jeweils zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren, heißt es von der Polizei. Der geschlossene Verband darf auch dann auf der Straße fahren, wenn ein Verkehrsschild zum Benutzen des Fahrradweges verpflichtet.

Abstand halten:

Wichtig ist bei solchen Fahrten, dass die Teilnehmer auf ausreichend Sicherheitsabstand achten. Gleichzeitig sollten die Abstände aber nicht zu groß werden, damit andere Verkehrsteilnehmer die Gruppe als zusammengehörig erkennen. Der Abstand empfiehlt einen Mindestabstand von einer Fahrradlänge. Kennzeichnungspflicht wie Westen oder Ähnliches existiert nicht.

Quelle: Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben

Rechte und Pflichten - ab 16 Radfahrern

Quelle: Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben