WhatsApp Gruppe - Radtour Heimatverein Drensteinfurt
Heimatverein Drensteinfurt lädt ein: Für alle Radfahrbegeisterten haben wir eine WhatsApp-Gruppe gegründet! 🚴♂️🚴♀️ Schließt euch unserer Gruppe "Radtouren Heimatverein" an, um immer auf dem Laufenden zu bleiben und keine Tour zu verpassen. Folgt diesem gertyroy@gmail.com, um beizutreten!
Hinweis zur WhatsApp Gruppe
Verschiedene Grüße (zu Feiertagen, Geburtstagen), weitergeleitete Scherze, kurze Videos und Kleinanzeigen sind hier nicht erlaubt. Dies ist eine Radtourengruppe, deren Ziel es ist, wesentliche Informationen zur Radtour über WhatsApp bereitzustellen. Fotos, Berichte von der Radtour dürfen eingestellt werden!
Rechte und Pflichten - ab 16 Radfahrern
Die Straßenverkehrsordnung hält für Fahrradgruppen einige Sonderregelungen bereit. Grundsätzlich gelten Radfahrende als Verband, wenn die Gruppe aus mindestens 16 Personen besteht (§ 27 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung). Dann greifen besondere Vorschriften:
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Straßenüberquerungen an der Ampel:
Fahren die ersten Radfahrer bei Grün los, muss der Rest der Gruppe folgen. Anhalten ist auch dann verboten, wenn die Ampel zwischendurch auf Rot schaltet.
Abbiegen:
Biegt der Erste der Gruppe unter Beachtung der Verkehrslage auf eine Vorfahrtsstraße ein, müssen die anderen Mitglieder folgen, auch wenn ein Fahrzeug kommt, dass eigentlich Vorfahrt hätte. Dies muss warten, bis die komplette Gruppe eingebogen ist. Die Gruppe ist sinnbildlich als ein gesamtes Fahrzeug zu betrachten. Demnach sollten alle Teilnehmer des Verbandes besondere Vorsicht walten lassen und lieber einmal zu viel schauen und gegeben falls anhalten, rät die Polizei Gütersloh. Missachten andere Verkehrsteilnehmer die gesonderten Regelungen bei Gruppenfahrten und unterbrechen den geschlossenen Verband in seiner Bewegung, müssen sie mit einem Verwarngeld rechnen.
Mit Führung:
Doch Kolonnen haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. So muss ein Gruppenmitglied den Verband führen. Diese Person sorgt dafür, dass sich der Verband an die allgemeinen Verkehrsregeln und die Sonderregelungen hält: Die Kommunikation sollte per Handzeichen erfolgen. Radfahrende, die in einem Verband fahren, dürfen jeweils zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren, heißt es von der Polizei. Der geschlossene Verband darf auch dann auf der Straße fahren, wenn ein Verkehrsschild zum Benutzen des Fahrradweges verpflichtet.
Abstand halten:
Wichtig ist bei solchen Fahrten, dass die Teilnehmer auf ausreichend Sicherheitsabstand achten. Gleichzeitig sollten die Abstände aber nicht zu groß werden, damit andere Verkehrsteilnehmer die Gruppe als zusammengehörig erkennen. Der Abstand empfiehlt einen Mindestabstand von einer Fahrradlänge. Kennzeichnungspflicht wie Westen oder Ähnliches existiert nicht.
Rechte und Pflichten - ab 16 Radfahrern
Quelle: Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben